Erbrecht
Nach einem Todesfall in der Familie müssen die Erben ermittelt und der Nachlass entsprechend der Erbquote rechtmäßig aufgeteilt werden. Dabei gilt es bereits im Vorfeld viele gesetzliche Facetten zu beachten um mögliche Streitigkeiten unter den Erben im Todesfall vorzubeugen. Der Anspruch der Erben richtet sich bei der gesetzlichen Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden) sowohl nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis als auch nach dem gesetzlichen Güterstand in dem der Erblasser verheiratet war, bzw. nach den Anordnungen in einem Testament, das der Erblasser im Idealfall hinterlassen hat. Als Kanzlei haben wir einen unserer Schwerpunkte auf das Erbrecht gelegt und beraten Sie umfassend zu den Themen Erstellung eines rechtswirksamen Testaments entsprechend Ihrer Vorstellung zur Erbfolge, über Pflichtteilsansprüche. Wir vertreten Sie in Erbstreitigkeiten und sind bei der Nachlasssicherung behilflich.
Mehr erfahren zu
Erbschein
Ist Grundbesitz vorhanden, wird, außer bei Vorliegen eines notariellen Testaments, grundsätzlich ein Erbschein benötigt, der Auskunft darüber gibt, wer zu den rechtmäßigen Erben gehört und in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis die Personen der Erbengemeinschaft zueinanderstehen. Ein solcher Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Haben Sie den Antrag erst einmal gestellt, erkennen Sie die Erbschaft automatisch an und Erben sowohl das aktive Vermögen, als auch eventuelle Schulden (Universalsukzession). Wir beraten Sie über Fristen zur möglichen Ausschlagung einer Erbschaft wegen Überschuldung, der beschränkten Erbenhaftung, sowie über Kosten die bei Beantragung eines Erbscheins entstehen und stehen Ihnen als Kanzlei in allen Fragen zu Antragstellung eines Erbscheins zur Seite.
Erbengemeinschaft
Oft wird ein Erbe nicht nur von einer Person, sondern von mehreren Erben angetreten, die in einem entsprechenden verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser stehen. Da es sich beim Erbrecht um eine äußerst komplexe Materie handelt, sollten Sie durch die Gestaltung eines sinnvollen und rechtswirksamen Testaments fachliche anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft bereits im Vorfeld auszuschließen. Dies gilt insbesondere bezüglich der immer häufigeren Patchwork-Familien. Wir beraten Sie im Vorfeld über die vielen gestalterischen Möglichkeiten bei der Errichtung Ihres Testaments. Sind Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft, vertreten wir Sie außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.
Erbfolge
Grundsätzlich kann jeder Mensch per Testament frei darüber verfügen, wie sein Besitz nach seinem Tod aufgeteilt wird. Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Hierbei ist der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser entscheidend, um die Erbquote zu ermitteln. Auch eingegangene Ehen und der Güterstand haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Erbanspruchs innerhalb der Erbengemeinschaft. Zu den gesetzlichen Erben gehörende in aller 1. Linie die leiblichen Kinder, als auch der Ehepartner. Verstirbt ein Erblasser ohne eigene Kinder und ohne Ehegatte, gehen die gesetzlichen Erbansprüche auf weiter gehende Verwandte wie Eltern, Geschwister oder auch Cousin und Cousinen über.
Bei Fragen zu gesetzlichen Erbfolge stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Erbschaft ausschlagen
Eine Erbschaft kann sowohl aus positiven Vermögen, als auch aus Schulden bestehen. Haben Sie Kenntnis darüber, dass der Nachlass nur aus Schulden besteht, können Sie die Erbschaft jederzeit ausschlagen. Ist ungewiss, wie viel aktives Vermögen vorhanden ist und wie viele Schulden, so können Sie den Einwand der beschränkten Erbenhaftung erheben. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Erbrecht und Testamentsvollstreckung beantworten wir gerne Ihre Fragen zu diesem komplexen Thema.
Pflichtteilsanspruch
Sollte ein naher Verwandter in einem Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sein, steht diesem ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zu, in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Pflichtteilsanspruch ist ein rein geldwerter Anspruch der gegenüber der Erbengemeinschaft geltend zu machen ist. Zu dem Pflichtteilsberechtigten gehören in 1. Linie die Kinder und der Ehegatte sowie die in gerader Linie mit dem Erblasser verwandten Personen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Unbedingt ein Testament erstellen
Viele Erbstreitigkeiten könnten bereits im Vorfeld vermieden werden, wenn frühzeitig ein durchdachtes und rechtswirksames Testament erstellt werden würde. In den Jahren 2015 – 2025 findet in Deutschland infolge von Erbschaften ein Vermögenstransfer von noch nie da gewesenen Dimensionen statt. Noch nie war eine Generation älterer Menschen so vermögend und noch nie war durch eine Generation von Erben eine derartige Nachlassmasse zu erwarten. Will man sicherstellen, dass das eigene Vermögen zielgerichtet und geordnet der nächsten Generation zugute kommt, so ist die Errichtung eines Testaments/Erbvertrages unumgänglich und dringend geboten. Lediglich 33 % aller Deutschen verfügen über ein Testament. Lediglich 3 % aller handschriftlichen Testamente sind korrekt erstellt, ca. 20 % mangelhaft.
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Erbrecht und als zertifizierter Testamentsvollstrecker stehe ich Ihnen bei der Errichtung Ihres individuellen Testaments mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihr Vermögen oder Teile Ihres Vermögens eines Tages auch zu demjenigen gelangt, dem Sie es zugedacht haben.
Vermächtnis
Sollen bestimmte Personen nicht Erbe werden, sondern beispielsweise nur einzelne Gegenstände aus dem Nachlass erhalten, so besteht die Möglichkeit, dass der Erblasser bezüglich dieser einzelnen Gegenstände Vermächtnisse anordnet. Der vermachte Gegenstand geht dann nicht sofort mit dem Tod des Erblassers auf den bedachten über, vielmehr hat der Vermächtnisnehmer gegen die Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses.
Erbstreit
Oftmals kommt es zu einem Erbstreit, wenn nach dem Tod eines Familienmitglieds kein Testament vorhanden ist. Oft sind es gerade die Kinder unter denen ein Streit entbrennt, wie der Nachlass konkret aufgeteilt werden soll. Auch wenn die Erbquote unstreitig sein sollte, ist jedes Mitglied der Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen an jedem Nachlassgegenstand beteiligt, was die Auseinandersetzung des Nachlasses äußerst erschwert. Auch in einem solchen Fall stehen wir Ihnen beratend und gestaltend zu Ihrer Verfügung um eine sinnvolle Erbauseinandersetzung zu betreiben, sei es außergerichtlich im Einvernehmen mit den Miterben oder aber auch gerichtlich, sollten die Miterben sich einer außergerichtlichen Auseinandersetzung des Nachlasses verweigern.
Nachlasssicherung
Tritt der Fall ein, dass nach dem Versterben eines Menschen keine Erben bekannt sind oder die Erbschaft durch diese nicht angenommen wurde, muss das Nachlassgericht für die Nachlasssicherung sorgen. Im Rahmen dieser Pflegschaft wird der Nachlass durch das Gericht bzw. den Nachlassverwalter verwaltet und gesichert. Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Erbrecht und Testamentsvollstreckung beraten wir Sie gerne in allen Fragen zur Nachlasssicherung und vertreten Ihre Ansprüche als Erbe.
Behinderten-Testament
Wird ein behinderter Mensch beerbt, kann ein Behinderten-Testament diesen Erben einen deutlichen Vorteil bringen. Ein Behinderten-Testament dient dazu, dem behinderten Erben trotz der Erbschaft die ihm aufgrund seiner Behinderung bezogene volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass der Sozialhilfeträger Zugriff auf das Erbe erhält und das vererbte Vermögen hierfür aufgebraucht werden muss.