Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie im Vorfeld festlegen, ob im Krankheitsfall bestimmte medizinische Maßnahmen von den behandelnden Ärzten durchzuführen oder aber zu unterlassen sind, für den Fall, dass Sie durch Krankheit selbst nicht mehr in der Lage sind Ihren eigenen Willen zu entscheiden und zu äußern.
Viele Menschen glauben irrtümlich, dass nach einem Unfall oder im Rahmen einer fortschreitenden Erkrankung automatisch die Angehörigen, der Ehegatte oder der Lebenspartner für einen handeln und entscheiden dürfen. Dies ist ein Irrtum. Oftmals entstehen Konflikte zwischen den Patienteninteressen und den ärztlichen Pflichten. Liegt keine Patientenverfügung vor, sind die behandelnden Ärzte verpflichtet alles zu unternehmen, um Ihr Überleben sicherzustellen; dies auch bei irreversiblen und mit Sicherheit zum Tode führenden Erkrankungen. Viele gerichtliche Entscheidungen haben dazu geführt, dass Betroffene zum Leiden Ihrer Angehörigen noch viele Wochen, Monate oder auch Jahre hinsiechen oder aber im Wachkoma am Leben erhalten wurden.
Gerade im Hinblick auf den ärztlichen Eid, menschliches Leben grundsätzlich zu erhalten und eine damit einhergehende Haftung des Arztes, gilt es eine Patientenverfügung präzise zu formulieren und immer wieder anhand der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzupassen, damit Ihrer Patientenverfügung auch tatsächlich Rechnung getragen wird.
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