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Testamentsvollstreckung

Allein die Bezeichnung „Testamentsvollstreckung“ löst bei vielen Menschen Unwohlsein aus.

Keine Sorge, Ihre Bedenken sind völlig unnötig. Mit der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser auch über den Tod hinaus Einfluss auf die Auseinandersetzung und die Verteilung seines Nachlasses nehmen. Die Testamentsvollstreckung bietet einem Erblasser die Möglichkeit, sich einer neutralen Person zu bedienen, um nach dem Eintritt des Erbfalls die Abwicklung des Nachlasses und die Verwaltung des Vermögens entsprechend den Anordnungen des Erblassers Rechnung zu tragen und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Der Testamentsvollstrecker kann den Nachlass vor zersetzen der Einwirkung schützen, was letztlich nicht zuletzt dem Schutz der Erbengemeinschaft dient. Der Testamentsvollstrecker kann durch seine Sachkunde der Nachlass wirtschaftlich verwalten und gerade bei geschäftlich unerfahrenen Erben (z.B. Enkelkinder) Vermögenswerte neutral verwalten und damit erhalten.

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Erbrecht und Herrn Rechtsanwalt Marcus Michael Meyer als zertifizierten Testamentsvollstrecker möchten wir Ihnen die Angst vor diesem wichtigen Schritt nehmen und als Testamentsvollstrecker für die korrekte Aufteilung Ihres Nachlasses Sorge tragen.

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Konflikte vermeiden, Erben entlasten: Unsere Aufgaben als Testamentsvollstrecker

Selbst wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, kann es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Auseinandersetzungen kommen. Manchmal fühlen sich Erben ungerecht behandelt und fordern mehr als Ihnen zugedacht ist. Daraus resultieren nicht selten schwerwiegende Konflikte innerhalb der Familie. Wir empfehlen Ihnen daher von vornherein die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker verwaltet als Treuhänder das hinterlassene Vermögen und wickelt den Nachlass wie von Ihnen verfügt ordnungsgemäß ab. Dadurch haben auch Sie als Erbe sowohl eine erhebliche Entlastung und können auf der anderen Seite sicher sein, dass jeder Miterbe ebenfalls gerecht bedacht wird. Darüber hinaus übernehmen wir als Testamentsvollstrecker auch wichtige beratende Funktionen, wenn beispielsweise die Verbindlichkeiten des Erblassers das Vermögen übersteigen und die Ausschlagung einer Erbschaft in Betracht kommt.

Rechtsanwalt Marcus Michael Meyer ist als Testamentsvollstrecker zertifiziert (AGT) und verfügt entsprechend über die fachlichen Kompetenzen um die Testamentsvollstreckung und die Aufteilung des Nachlasses in Ihrem Sinne durchzuführen.