Vorsorgevollmacht
Hunderte, gar Tausende von Menschen erleiden in Deutschland jährlich einen Schlaganfall. Viele davon sind danach nicht mehr in der Lage ihren eigenen Willen nach außen zu kommunizieren. Die Folge ist Stillstand auf der ganzen Linie. Es besteht oft Irrglaube, dass Ehegatten oder aber ihre Kinder Sie in einem solchen Fall ohne weiteres in allgemeinen Angelegenheiten des täglichen Lebens einfach vertreten könnten. Dies ist gerade nicht der Fall.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmen, Sie in allen Geschäften des täglichen Lebens, Ihrer Unterbringung, dem Abschluss und der Kündigung von Verträgen zu vertreten, Ihr Vermögen zu verwalten und für einen Ihren Wünschen entsprechenden weiteren Lebenslauf Sorge zu tragen. Wir informieren Sie über die Konsequenzen, die sich aus einer solchen Vollmacht ergeben und unterstützte Sie auch beim Verfassen rechtswirksamen umfassenden Vorsorgevollmacht. Sicherlich gibt es hierfür bereits vorgefertigte Formulare, die aber nicht Ihre individuellen Wünsche und Lebensumstände berücksichtigen.
Damit Ihre Handlungsfähigkeit auch weiterhin gewährleistet wird und alles Weitere in Ihrem Sinne geschieht, beraten wir Sie in allen Fragen der Stellung und der Auswirkung einer Vorsorgevollmacht.
Mehr zum Thema Vorsorgevollmacht? Rufen Sie uns an! (06321) 48 41 70
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung sorgt für den Fall vor, dass eine für Sie vom zuständigen Gericht bestimmte fremde Person für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie hierzu gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen für den Ernstfall eine Vertrauensperson, die für Sie als Betreuer fungieren und so in Ihrem Sinne handeln soll. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie keine engen Angehörigen wie Kinder oder einen Ehegatten haben und nicht möchten, dass eine für Sie fremde Person Ihre persönlichen Angelegenheiten, nicht zuletzt auch die finanziellen Angelegenheiten regelt.
Wir beraten Sie ausführlich zu den Fragen und Auswirkungen eine Betreuungsverfügung aus rechtlicher und persönlicher Sicht.
Beratung zum Thema Betreuungsverfügung? Rufen Sie uns an! (06321) 48 41 70